Willkommen bei der Stiftung ProMobil
ProMobil stellt mobilitätsbehinderten Menschen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, ein Transportangebot zu günstigen Preisen zur Verfügung. ProMobil hilft direkt und unkompliziert, wo andere Kostenträger fehlen, vorab im Bereich von Freizeitfahrten. ProMobil schafft damit Bewegungsfreiheit, Lebensqualität und ein Stück mobile Gleichberechtigung für Menschen mit einem Handicap.
Wer wir sind
ProMobil ist eine durch den Kanton Zürich gegründete Stiftung, welche den Auftrag hat, ein Angebot an individuellen Transportmöglichkeiten für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung zu gewährleisten. Dies als Ersatz für den für Menschen mit einer Behinderung nicht vollständig zugänglichen öffentlichen Verkehr. Das Angebot erfüllt auch eine sozialpolitische Zielsetzung, nämlich die Integration von Menschen mit einer Behinderung in ihr gesellschaftliches und kulturelles Umfeld. Es gilt deshalb in erster Linie für Fahrten, welche in der Freizeit unternommen werden. Für die Finanzierung anderer Arten von Fahrten, z.B. zum Arbeitsplatz oder medizinischen Therapien, sind andere Kostenträger zuständig.
Wie wir funktionieren
ProMobil bietet selbst keine Transportdienste an. Zur Gewährleistung des Transportangebotes bestehen für das Gebiet des ganzen Kantons Zürich Verträge mit rund 600 lokalen oder überregionalen gemeinnützigen Transportdiensten oder gewerblichen Taxiunternehmen.
Die Kundinnen und Kunden können selber entscheiden, mit wem sie fahren möchten.
Berechtigt
für den Bezug dieser Fahrleistungen sind Personen mit Mobilitätsbehinderunge deren Einkommen und Vermögen eine
gewisse Grenze nicht übersteigt. Die Fahrten erfolgen bargeldlos durch Abgabe einer Kreditkarte an den Fahrer. Der Selbstbehalt wird den Kundinnen und Kunden per Monatsrechnung verrechnet.
Finanzierung
ProMobil wird über jährliche Beiträge des Kantonalen Sozialamtes finanziert. Ein Leistungsvertrag zwischen ProMobil und dem Kantonalen Sozialamt regelt die Details. Die Gemeinden Dübendorf, Fällanden, Hochfelden, Neerach, Niederglatt, Wallisellen sowie die Stadt Zürich, übernehmen zusätzlich die Selbstbehalte für ihre Einwohnerinnen und Einwohner.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung ProMobil. Seine Mitglieder werden durch die Vorsteherin bzw. den Vorsteher der Volkswirtschaftsdirektion und der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich gemeinsam bestimmt. Er setzt sich wie folgt zusammen:
Stiftungsratsausschuss
Dem Stiftungsratsausschuss obliegt u.a. die Vorbereitung der Geschäfte zuhanden des Stiftungsrates, das Controlling und die Aufsicht über die Geschäftsleitung von ProMobil. Er setzt sich wie folgt zusammen:
Kontrollstelle
Der Stiftungsrat wählt jeweils für zwei Jahre eine unabhängige und neutrale Kontrollstelle. Diese prüft Rechnung, Bilanz und Geschäftstätigkeit der Stiftung nach den gesetzlichen Vorgaben. Bei der Kontrollstelle muss es sich um eine anerkannte Treuhandgesellschaft handeln. Die BDO AG ist als Kontrollstelle für die Jahre 2023/2024 gewählt.
Geschäftstelle
Die Geschäftsleitung von ProMobil sorgt für den reibungslosen und wirtschaftlichen Ablauf der Aufgaben der Stiftung. Es sind fünf Mitarbeitende mit einem Pensum von total 420 Stellenprozenten beschäftigt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstätte Züriwerk sind für die Verpackung und den Versand von Kreditkarten und Rechnungen quartalsweise tätig. Folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten auf der Geschäftsstelle von ProMobil:
Paul Bruhin
Geschäftsführer
Christine Ebi
Office Managerin
Annette Münzing
Kundendienst
Andreas Frosch
Buchhaltung
Alessandro Guarnaccia
Verantwortlicher Support
So unterstützen wir Sie
Sind Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt? Leben Sie in bescheidenen finanziellen Verhältnissen? Ist es Ihnen nicht möglich, die nächste Haltestelle des öffentlichen Verkehrs zu erreichen oder in Tram oder Bus einzusteigen? Als ProMobil-Kundin oder -Kunde erhalten Sie Kreditkarten für vergünstigte Fahrten im ganzen Kanton Zürich mit den Partner-Taxiunternehmen von ProMobil.
Interessiert? Dann gehen Sie wie folgt vor:
Prüfen Sie, ob Sie die Bedingungen für die Nutzung des ProMobil-Angebots erfüllen.
Interessierte im AHV-Alter
Für die Zulassung gelten folgende Einkommens- und Vermögensgrenzen:
- Personen im AHV-Alter: Steuerbares Einkommen CHF 50’000.-
- Ehepaare im AHV-Alter: Steuerbares Einkommen CHF 59’000.-
- Vom Vermögen über CHF 100’000.- wird 1/10 zum Einkommen hinzugerechnet.
Senden Ihren Antrag an die Pro Senectute ein:
Interessierte im erwerbsfähigen Alter
Für die Zulassung gelten folgende Einkommens- und Vermögensgrenzen:
- Personen im erwerbsfähigen Alter oder Elternteile mit behinderten Kindern:
Steuerbares Einkommen CHF 80’000.- - Ehepaare im erwerbsfähigen Alter oder Eltern mit behinderten Kindern:
Steuerbares Einkommen 100’000.- - Vom Vermögen über CHF 100’000.- wird 1/10 zum Einkommen hinzugerechnet.
Senden Ihren Antrag an Pro Infirmis ein:
Informationen zur Handhabung des Ausweises, Kreditkarten, Fahrten und Preisen ersehen Sie im ProMobil-Kundenreglement.
Berechtigung
Unsere Dienstleistung können allen erwachsenen Personen mit Steuersitz im Kanton Zürich, welche aufgrund ihrer Mobilitätsbehinderung die öffentlichen Verkehrsmittel nicht erreichen oder nicht in diese einsteigen können und die aufgeführten finanziellen Bedingungen erfüllen, in Anspruch nehmen.
Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zu IV/AHV sind in jedem Fall berechtigt.
- Die Mobilitätsbehinderung muss durch ein Arztzeugnis bestätigt werden und mindestens 3 Monate betragen.
Guthaben und Fahrkosten
Fahrguthaben (Kostendach)
Kundinnen und Kunden sind berechtigt, jährlich bargeldlos Fahrten, bis zu einem maximalen Taxiuhrbetrag von 4‘000 Franken (Kostendach), zu beziehen. Bei Neuanmeldung mit Eintritt während des Jahres gilt dieser Betrag pro rata. Kosten die das Limit überschreiten, werden zum vollen Taxitarif verrechnet.
Für jede Fahrt muss nur eine Kreditkarte abgegeben werden. Je nach Länge bzw. Fahrkosten reicht das Kostendach für eine unterschiedliche Zahl von Fahrten.
Wie viele Fahrten sind mit dem Guthaben möglich:
Fahrkosten
Den Kundinnen und Kunden wird ein Grundtarif (ZVV-Tarif 1-2 Zonen) von 4.60 Franken sowie ein Selbstbehalt von 15% des Taxiuhrbetrags monatlich in Rechnung gestellt. Je 60 Franken Fahrpreis wird der Grundtarif um 4.60 Franken erhöht. Von einigen Städten und Gemeinden wird der Selbstbehalt für die Einwohner übernommen (siehe Finanzierung).
Fahrdienst wählen
Bezirk | Ort | Tel / Mobile | Anbieter | Taxi | Rollstuhl |
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Bitte versuchen Sie es erneut.